ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent

Verantwortung

Betreiberverantwortung bedeutet, dass eine haftungsrechtliche Zuordnung aus Sicht der Behörden und Gerichte erfolgt, wenn Defizite in der Betriebssicherheit oder Unzulänglichkeiten in der Wahrnehmung der Organisationspflicht zu Schadensfällen führen.

Deshalb muss Schwerpunkt der Wahrnehmung die Prävention und das Erkennen von Gefährdungspotenzialen sein, damit sich aus Gefährdungen keine Gefahren entwickeln.

Es ist die Verpflichtung und die Berechtigung, zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe, selbstständig zu handeln.

  • Alle erforderlichen und notwendigen Maßnahmen treffen, um betriebs-gefährliche Zustände an Anlagen sowie Gefahren und andere Nachteile beim Betrieb der Anlagen für Personen abzuwenden.
  • Die konsequente Einhaltung und Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben wie Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und Normen (z. B. BetrSichV, ArbSchG, DIN EN 81 Serie, TRBS, DIN EN 115, BGR, BGG und BGV sowie WHG).

Die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht führte neben der Angleichung auch zu einer Aktualisierung von Vorschriften. Im Zuge der Deregulierung wurden die bisherigen Aufgaben der neuen Zentralen Überwachungsstellen auf die Unternehmen selbst übertragen. Hinzu kamen die Umweltgesetzgebung und neue und geänderte Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden.