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Betreiberpflichten

Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich durchführen

  • Sicheren Betrieb für überwachungspflichtige und prüfpflichtige Anlagen gewährleisten
  • Anlagen überwachen und den ordnungsgemäßen Zustand einhalten
  • Notwendige Instandsetzungen und Wartungen vornehmen
  • Sicherheitsmaßnahmen ausführen

Maßnahmen bei Personeneinschluss

  • Verpflichtung zur sachgemäßen Befreiung
  • Befreiungsmaßnahmen in angemessener Zeit durchführen
  • Technische Lösungen durch qualifizierte Dienstleister
  • Schadensfälle durch richtige Organisation vermeiden

Sicherheitstechnische Bewertungen (STB)

  • Feststellung von Sicherheitsrisiken und Gefährdungen unter Beachtung von Nutzung und Personal
  • Erstellung einer STB verpflichtend für Anlagen bis 31.12.2002
  • Sicherere Bereitstellung und Nutzung von Anlagen durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln
  • Einstufung der Risikostufen bei Mängeln
  • Handlungsbedarf festlegen und Maßnahmen einleiten

Zusätzliche Gefahren

  • Gefährdungen auch bei der Prüfung ausschließen
  • Mängelbeseitigung unverzüglich einleiten (Prioritätenliste)

Prüfungen von Anlagen

  • Prüfungsart und -umfang organisieren
  • Festgesetzte Fristen beachten, Überschreitung entspricht einer Straftat
  • Anlagensicherheit durch Sachverständigenprüfung nachweisen
  • Elektrische Sicherheit an Anlagen nachweisen

Austausch von Komponenten oder Baugruppen

  • Verwendung von Original-Ersatzteilen prüfen
  • Konformität zur EN-81-Serie bei Ersatzteilen und Anpassungen prüfen
  • Erneute Anlagenprüfungen bei Änderung oder wesentlicher Änderung

Stand der Technik

  • Anlagen müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden
  • Verpflichtung zur Anwendung von Normen und Regelwerken
  • Ergebnisse der Anlagenbetreuung befolgen
  • Ergebnisse der Anlagenprüfungen umsetzen

Anzeigen von Unfällen und Schadensfällen

  • Verletzung der Rechtsgüter durch Unfall
  • Versagen einer sicherheitstechnischen Einrichtung
  • Ausfall eines Bauteils

Dokumente im Prüfbuch

  • Bescheinigung der Einzelkomponenten
  • Baumusterprüfbescheinigungen
  • Berechnung Tragmittel, Achsen etc
  • Technische Zeichnungen und Schaltpläne
  • Bedienungsanleitung
  • Wartungsanleitung
  • Prüfberichte

Prüffristen ermitteln

  • Ermittlung der Prüffristen nach sicherheitstechnischer Bewertung
  • Untersuchung nach Nutzung, Personal und Umfeld aufstellen
  • Vorlage 6 Wochen nach Inverkehrbringung einer Anlage erforderlich
  • Genehmigung der ermittelten Fristen durch eine ZÜS erforderlich