Betreiberpflichten
Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich durchführen
- Sicheren Betrieb für überwachungspflichtige und prüfpflichtige Anlagen gewährleisten
- Anlagen überwachen und den ordnungsgemäßen Zustand einhalten
- Notwendige Instandsetzungen und Wartungen vornehmen
- Sicherheitsmaßnahmen ausführen
Maßnahmen bei Personeneinschluss
- Verpflichtung zur sachgemäßen Befreiung
- Befreiungsmaßnahmen in angemessener Zeit durchführen
- Technische Lösungen durch qualifizierte Dienstleister
- Schadensfälle durch richtige Organisation vermeiden
Sicherheitstechnische Bewertungen (STB)
- Feststellung von Sicherheitsrisiken und Gefährdungen unter Beachtung von Nutzung und Personal
- Erstellung einer STB verpflichtend für Anlagen bis 31.12.2002
- Sicherere Bereitstellung und Nutzung von Anlagen durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln
- Einstufung der Risikostufen bei Mängeln
- Handlungsbedarf festlegen und Maßnahmen einleiten
Zusätzliche Gefahren
- Gefährdungen auch bei der Prüfung ausschließen
- Mängelbeseitigung unverzüglich einleiten (Prioritätenliste)
Prüfungen von Anlagen
- Prüfungsart und -umfang organisieren
- Festgesetzte Fristen beachten, Überschreitung entspricht einer Straftat
- Anlagensicherheit durch Sachverständigenprüfung nachweisen
- Elektrische Sicherheit an Anlagen nachweisen
Austausch von Komponenten oder Baugruppen
- Verwendung von Original-Ersatzteilen prüfen
- Konformität zur EN-81-Serie bei Ersatzteilen und Anpassungen prüfen
- Erneute Anlagenprüfungen bei Änderung oder wesentlicher Änderung
Stand der Technik
- Anlagen müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden
- Verpflichtung zur Anwendung von Normen und Regelwerken
- Ergebnisse der Anlagenbetreuung befolgen
- Ergebnisse der Anlagenprüfungen umsetzen
Anzeigen von Unfällen und Schadensfällen
- Verletzung der Rechtsgüter durch Unfall
- Versagen einer sicherheitstechnischen Einrichtung
- Ausfall eines Bauteils
Dokumente im Prüfbuch
- Bescheinigung der Einzelkomponenten
- Baumusterprüfbescheinigungen
- Berechnung Tragmittel, Achsen etc
- Technische Zeichnungen und Schaltpläne
- Bedienungsanleitung
- Wartungsanleitung
- Prüfberichte
Prüffristen ermitteln
- Ermittlung der Prüffristen nach sicherheitstechnischer Bewertung
- Untersuchung nach Nutzung, Personal und Umfeld aufstellen
- Vorlage 6 Wochen nach Inverkehrbringung einer Anlage erforderlich
- Genehmigung der ermittelten Fristen durch eine ZÜS erforderlich